Räume gemeinsam nutzen: Wie Eigentümer Konflikte vermeiden
Bonn – Wer eine Eigentumswohnung kauft, der erwirbt auch Anteile am Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören nicht nur das Grundstück oder das Treppenhaus, auch gemeinsam genutzte Räume wie ein Partykeller, ein Fitnessraum oder eine Schwimmbad-Halle können Gemeinschaftseigentum sein. Für Pflege und Instandhaltung