Elementarschutz bei Hausratversicherungen

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Februar 22, 2017 18:30

Berlin – Stürme, Starkregen, Hagel – immer wieder verursachen Unwetter große Schäden in Deutschland. Allein im Jahr 2016 entstanden nach vorläufigen Angaben des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf diese Weise Sachschäden in Gesamthöhe von zwei Milliarden Euro.

Für Betroffene kann das schnell zur finanziellen Belastung werden. Denn durch von Starkregen verursachte Überschwemmungen entstehen laut Versicherungsverband an Einfamilienhäusern schnell Einzelschäden von 100 000 Euro und mehr. «Viele wissen gar nicht, dass sie immer und überall betroffen sein können», sagt GDV-Präsident Alexander Erdland. Das Problem: Verbraucher sind bei solchen Ereignissen nicht immer ausreichend versichert – selbst wenn sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben.

Denn eine normale
Hausratversicherung kommt für Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm, Einbruch oder Blitzschlag auf. Läuft aber beispielsweise der Keller nach starken Niederschlägen voll, greift der Schutz einer normalen Police für den dort gelagerten Hausrat nicht. Das gilt auch, wenn eine Lawine ein Dach beschädigt und das Mobiliar im Dachgeschoss kaputt geht.

«In solchen Fällen brauchen Sie eine
Elementarschadenversicherung», erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Nur diese Versicherung zahlt auch bei Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Hochwasser. Selbst in seltenen Fällen von Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen springt die Versicherung dann ein. «Den zusätzlichen Schutz kann man in der Regel nur als Zusatzbaustein in Kombination mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung abschließen.»

Lohnen kann sich das zum Beispiel für Hausbesitzer, die ihren Keller auch als Wohn- oder Arbeitsraum nutzen. Auch in Gebieten, in denen regelmäßig viel Schnee fällt, ist dieser Zusatzbaustein sinnvoll. Denn nicht nur Schäden durch Lawinen werden von der Elementarschadenversicherung abgedeckt, sondern auch Schäden durch Schneedruck. «Wenn Sie aber im fünften Stock in einem Hochhaus wohnen, ist ein solcher Zusatzschutz nicht unbedingt nötig», sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer Elementarschutz mit einer Hausratversicherung kombiniert, bekommt den Wiederbeschaffungspreis erstattet, wenn der Hausrat vollständig zerstört wurde, erklärt der GDV. Der Versicherer übernimmt dann auch Kosten, die für die Reparatur des beschädigten Inventars anfallen. «Allerdings muss es sich um ein Naturereignis handeln», betont Weidenbach. «Wenn sich zum Beispiel in einem Bergbaugebiet die Erde senkt, greift der Elementarschutz nicht ohne weiteres.» Das Angebot ist breit: Mehr als 120 Versicherer bieten nach Angaben des GDV auf dem Versicherungsmarkt Naturgefahrendeckungen an.

«Die Leistungen der Versicherer unterscheiden sich kaum», sagt Boss. Doch die Beitragshöhe sowie die Selbstbeteiligung können stark variieren. Deshalb rät sie: «Lassen Sie sich immer mehrere Angebote zum Vergleich schicken.» Wie viel Versicherte für den Schutz zahlen müssen, hängt auch von der Wohngegend ab – davon, in welcher Risikoklasse das Haus liegt.

«Die Versicherer haben ein System entwickelt, mit dem sie die Hochwassergefahr für Gebäude erkennen können», erklärt Weidenbach. Je nachdem wie hoch das Überschwemmungsrisiko ist, wird jede Adresse einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet. Versicherungsschutz soll es laut Angaben des GDV aber selbst für stark überschwemmungsgefährdete Gebäude geben. «Hier stellt sich allerdings die Frage, wie hoch dann der Beitrag ist», sagt Weidenbach.

Literatur:

Rita Reichard, Elke Weidenbach: «Richtig versichert – Wer braucht welche Versicherung?», Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 2016,

184 Seiten, 16,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86336-068-9

Isabell Pohlmann: «Gut versichert – Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt», 208 Seiten, 19,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86851-376-9

Fotocredits: Karl-Josef Hildenbrand
(dpa/tmn)

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Februar 22, 2017 18:30