Mängelware bei Online-Kauf: Widerspruch schriftlich erklären
Düsseldorf – Kaufhäuser haben in der heutigen Zeit als Alles-in-Einem-Anbieter an Bedeutung verloren. Ob Kleidung, elektronische Geräte – mittlerweile wird vieles im Internet bestellt. Stellt sich die Frage: Hat der Online-Kunde ein Rückgaberecht, wenn das Produkt einen Mangel aufweist? «Grundsätzlich