Neu ab 1. Januar: Höherer Freibetrag und neuer Mindestlohn
Berlin (dpa/tmn) – Neues Jahr, neues Glück. Jedes Jahr ändern sich wichtige Regeln. Diesmal müssen sich zum Beispiel Verbraucher auf sinkende Garantiezinsen einstellen, wenn sie nach dem 1. Januar eine Lebensversicherung abschließen. Dafür steigt der absetzbare Betrag für Vorsorgeaufwendungen. Ein Überblick