Nachlassgericht zweifelt festgestellte Vaterschaft nicht an
Rostock – Ob eine Vaterschaft für ein Kind besteht, stellt ein Familiengericht rechtskräftig fest. Das Nachlassgericht muss eine solche Feststellung dann anerkennen, und es erfolgt keine Überprüfung im Rahmen eines Erbscheinverfahrens. So hat das Oberlandesgericht Rostock (OLG) entscheiden (Az.: 3