Warum Selbstständige selbst fürs Alter vorsorgen müssen

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter April 18, 2019 06:45

Hamburg – Was haben selbstständige Erzieher, Lehrer oder Pflegekräfte gemeinsam? Sie sind gesetzlich verpflichtet, für das Alter vorzusorgen. Dieser Personenkreis der pflichtversicherten Selbstständigen zahlt in der Regel 18,6 Prozent ihres Einkommens in die Rentenversicherung.

Bei Selbstständigen mit unsicheren oder wechselnden Einkünften kann das eine Belastung sein. Zudem ergibt auch dieser Betrag nur eine geringe Rente. «Die Absicherung der pflichtversicherten Selbstständigen ist oftmals nur unzureichend, denn der Regelbeitrag führt häufig nur zu einer Rente in Höhe von 900 Euro», sagt Sally Peters vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff).

Freiberufler in Kammerberufen meist besser aufgestellt

Freiberufler, die in sogenannten Kammerberufen arbeiten, sind dort pflichtversichert. Dazu gehören Ärzte, Apotheker, Architekten oder Rechtsanwälte. «Angehörige dieser Berufe zahlen einkommensabhängige Pflichtbeiträge und bauen damit über die Jahre in der Regel auskömmliche Altersrenten auf» erklärt Peters.

Anders als die gesetzliche Rentenversicherung legen Versorgungswerke die Beiträge ihrer Mitglieder am Kapitalmarkt an. «Dabei zahlt jeder Versicherte für seine eigene Rente ein», erklärt Sara Zinnecker vom Verbraucherportal Finanztip. Wenn die Niedrigzinsphase anhält, könnten die Renten aus den Versorgungswerken niedriger ausfallen.

Freiwillige Rentenversicherung soll abgeschafft werden

Eine deutlich höhere Anzahl von Selbstständigen muss sich freiwillig versichern. Ihnen bleibt es selbst überlassen, ob sie ihre Vorsorge frei gestalten oder in die gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Künftig soll sich das ändern: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will eine Altersvorsorgepflicht für nicht abgesicherte Selbstständige einführen und dafür Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen.

Derzeit gilt: «Selbstständige, die sich für die gesetzliche Rente entscheiden, haben die Wahl», erklärt Katharina Henrich von der Stiftung Warentest. «Sie können sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern oder auf Antrag pflichtversichern.» Beides hat Vor- und Nachteile.

Frühe Weichenstellung beim Eintritt in die Selbstständigkeit

Wer sich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, erhält Riester-Förderung, und seine Beitragszeiten zählen ohne Einschränkungen für eine Frührente. Außerdem sichert er sich Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente.

Dafür fehlt Flexibilität: Der Antrag auf Pflichtversicherung kann nur innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbstständigkeit gestellt werden. Zudem ist der Beitrag fix – entweder 18,6 Prozent des Arbeitseinkommens oder der Regelbeitrag. Und es gilt: einmal in der Pflicht, immer in der Pflicht. Wer sich einmal für die Pflichtversicherung entschieden hat, muss darin bis zum Abschluss seiner Selbstständigkeit bleiben.

Mehr Flexibilität kann auch weniger Rente bedeuten

Nur mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse können sich Versicherte keinen Anspruch auf Riester-Förderung oder eine Erwerbsminderungsrente sichern, haben dafür aber mehr Flexibilität. «Sie können zwischen Mindest- und Höchstbeiträgen wählen und können, wenn das Geld sehr knapp wird, die freiwillige Versicherung auch wieder beenden», erklärt Henrich.

Eine weitere Möglichkeit: die Rürup-Rente. Diese Verträge werden meist in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung angeboten. Der Unterschied: «Die Rürup-Rente nährt sich aus eigenen Beiträgen», erklärt Zinnecker. «Die eigene gesetzliche Rente speist sich dagegen aus dem, was Beitragszahler dann gerade einbezahlen. Das nennt sich auch Umlageverfahren.»

Die Rürup-Rente gilt als Basisrente und wird staatlich gefördert. Der Beitragszahler kann die Vorsorgeaufwendungen in 2019 mit 88 Prozent von der Steuer absetzen. Das macht die Rürup-Rente für gut verdienende Selbstständige interessant. Zudem gibt es die Möglichkeit, deutlich höhere Beiträge einzuzahlen als bei der gesetzlichen Rentenversicherung und damit seine zukünftige Rente aufzubessern.

Fotocredits: Westend61,iff,Finanztip,Stiftung Warentest
(dpa/tmn)

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