Umtauschrecht: Händler zeigen sich oft kulant

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 19, 2016 15:34

Potsdam – Gekauft ist gekauft – dieser Grundsatz gilt im Prinzip für jeden Kunden im stationären Handel. «Ein generelles Recht zum Umtausch von Waren, die einem nicht gefallen, gibt es nicht», erklärt Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Dennoch sind die Händler in der Regel kulant, wenn Kunden gekaufte Waren wieder in das Geschäft bringen. «Allerdings kann der Händler hierfür Regeln festlegen», sagt die Verbraucherschützerin. «Zum Beispiel, dass die Rücknahme nur gegen Vorlage des Kassenzettels erfolgt oder der Kunde nur eine Gutschrift, aber kein Bargeld bekommt.»

Anders sieht es aus, wenn Waren defekt sind. Denn hier greift das Gewährleistungsrecht. «Zur Gewährleistung sind Händler gesetzlich verpflichtet», erläutert Scherer. Das bedeutet: Der Verkäufer muss zwei Jahre ab Übergabe der Ware dafür geradestehen, dass diese einwandfrei funktioniert. Bei Mängeln müssen Kunden sich an den Händler wenden. Allerdings muss der Verbraucher belegen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Nur in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe der Ware dreht sich die Beweislast um. In dieser Zeit muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware beim Kauf noch keine Mängel hatte.

Bei Bestellungen im Internet sind die Regeln anders: Hier gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt beim Online-Kauf, sobald der Empfänger die Ware erhalten hat, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum auf ihrer Homepage. Der Händler muss den Verbraucher außerdem ordnungsgemäß über sein Recht informiert haben. Andernfalls verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage, gerechnet ab dem Tag des Erhalts der Ware.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Das Widerrufsrecht gilt zum Beispiel nicht ohne weiteres für CDs oder DVDs, deren Versiegelung geöffnet wurde. Ausgenommen sind auch verderbliche Waren wie Medikamente und Lebensmittel oder Waren, die von Privatpersonen verkauft wurden. Auch Sonderanfertigungen können oft nicht einfach zurückgeschickt werden.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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von Der Kurzreporter Dezember 19, 2016 15:34