Treppenhausputz: Regeln, Tipps und nützliche Infos

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter September 15, 2016 20:28

Treppenhausputz: Regeln, Tipps und nützliche Infos

Wer mit mehreren Parteien in einem Mietshaus wohnt, muss für gewöhnlich regelmäßig zu Besen, Wischmopp und Eimer greifen. Dennoch sind viele Mieter unsicher, wenn es um das Thema Treppenhausreinigung geht. Wie oft und wann muss gewischt werden? Und wann man muss für eine Reinigungskraft aufkommen? Dieser Ratgeber klärt auf.

Was im Mietvertrag steht, zählt

Grundsätzlich gilt für die Treppenhausreinigung: Wenn im Mietvertrag angegeben ist, dass der Mieter für den Treppenhausputz verantwortlich ist, muss dieser sich auch an die Regelung halten. Sofern aus dem Mietvertrag nicht hervorgeht, wie häufig, wann und welcher Teil des Treppenhauses gereinigt werden muss, empfiehlt sich ein Blick in die Hausordnung. Meist genügt es jedoch, sich mit den anderen Mietern kurzzuschließen, um gemeinsam eine Regelung zu finden.

Gereinigt werden müssen in der Regel die eigene Etage sowie die Treppe, die unmittelbar dorthin führt. Zusätzlich sind oftmals die Mieter im Erdgeschoss für die Reinigung der Kellertreppe und die Mieter in der obersten Etage für die Treppe zum Dachboden zuständig. Wer für die Reinigung gemeinschaftlicher Kellerräume und des Dachbodens verantwortlich ist, variiert ebenfalls stark. Auch hier empfiehlt es sich, Rücksprache mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu halten.

Wenn der Vermieter eine Reinigungskraft beauftragt

Ist im Mietvertrag klar geregelt, dass der oder die Mieter das Treppenhaus putzen müssen, darf der Vermieter nicht ohne Einverständnis der Mieter eine Reinigungsfirma beauftragen. Geht aus dem Mietvertrag nicht hervor, dass die Mieter zu Wischmopp und Eimer greifen müssen, ist der Vermieter verantwortlich. Er darf einen entsprechenden Dienstleister für Gebäudereinigung beauftragen. Das ISO-zertifizierte Unternehmen Holte ist es solches. Online findet man den Dienstleister auf holte.de.
Die Kosten für eine professionelle Treppenhausreinigung kann auf die Mieter umgelegt werden. Sie müssen jedoch in der Jahresabrechnung im Bereich „Betriebskosten“ angegeben werden. Der Mieter darf immer dann Einspruch einlegen, wenn die Stundensätze stark überhöht sind oder wenn zu häufig gereinigt wird – einmal wöchentlich ist in der Regel völlig ausreichend.

Das Treppenhaus reinigen: Tipps

Ist der Mieter für den Treppenhausputz verantwortlich, kann er selbst entscheiden, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und mit welchen Utensilien er putzt. Letztlich kommt es nämlich nur darauf an, dass die Reinigung gründlich ausgeführt wird. Es empfiehlt sich allerdings, erst am späten Nachmittag oder abends zum Wischer zu greifen, denn früh morgens ist in der Regel viel Durchgangsverkehr im Treppenhaus, was die Arbeit unnötig erschwert. Falls möglich, putzen Sie das Treppenhaus an einem trockenen Tag. So vermeiden Sie, dass sofort wieder feuchter Schmutz hineingetragen wird. Außerdem trocknet die Treppe schneller und ist somit schon bald wieder gefahrlos begehbar.

Fotoquelle: Fotolia, 101121596, Aycatcher

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