Regierungsinitiative: Mehr Wohnraum durch Steueranreize
100.000 neue Wohnungen: Soviel mehr sollen durch Sonderabschreibungen gebaut werden. Das hat unlängst die Bundesregierung beschlossen. Allerdings: Recht günstig sollten die neuen Wohnungen dabei schon sein.
Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zur „steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“
Anfang Februar hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt. Der Entwurf besagt, dass private Investoren über drei Jahre lang 29 Prozent der anfallenden Kosten für den Wohnungsbau als sogenannte Sonderabschreibungen („Sonder-AfA“) steuerlich geltend machen können. Dabei soll die Förderungsmaßnahme eher günstigen Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment zugutekommen. Deshalb dürfen pro Quadratmeter höchstens 2.000 Euro an Baukosten anfallen. Sollten die Baukosten teurer als 3.000 Euro pro Quadratmeter werden, wird der betreffende Neubau ganz von der Möglichkeit der steuerlichen Förderung ausgeschlossen.
Die Sonderabschreibungen dienen vor allen Dingen der Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohngebäude in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Hier wurde an mittlere und untere Einkommensgruppen gedacht, für die die Wohnungen noch bezahlbar sein sollen. Die so geförderten Wohnflächen müssen mindestens zehn Jahre lang für die Vermietung zu Wohnzwecken zur Verfügung stehen, um den Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren nachhaltig zu entlasten.
Sonderabschreibungen mit zeitlicher Begrenzung
In den Genuss der steuerlichen Förderung durch Sonderabschreibungen kommen nur Investitionen, für die Bauanträge ab dem ersten Januar dieses Jahres und bis einschließlich dem 31. Dezember 2018 gestellt werden. Eine Inanspruchnahme der Sonder-AfA könnte letztmalig im Jahr 2022 stattfinden.
Diese zeitliche Begrenzung soll verstärkend dafür sorgen, dass die Investitionen zügig geschehen und so für eine schnelle Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen. Die Höhe der Sonderabschreibung beträgt dabei im ersten Jahr zehn Prozent, und im dritten neun Prozent. Gemeinsam mit der der regulären linearen Abschreibung können Investoren nun über den Zeitraum von drei Jahren 35 Prozent der Baukosten pro Quadratmeter abschreiben – bis zu einer Höhe von 2.000 Euro.
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