Mit der Betriebsrente vorsorgen – Was ändert sich 2018?

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Oktober 11, 2017 10:12

Berlin – Für viele Arbeitnehmer ist klar: Von der gesetzlichen Rente allein kann der Lebensunterhalt im Alter kaum bestritten werden. Daher ist private Vorsorge nötig. Auch der Chef kann helfen – mit einer Betriebsrente.

Anspruch darauf hat im Prinzip jeder Arbeitnehmer. Durch das sogenannte
Betriebsrentenstärkungsgesetz soll diese Form der Altersvorsorge aber nun noch attraktiver werden. Wichtige Fragen und Antworten:

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung gibt es?

Derzeit gibt es fünf Möglichkeiten: Direktzusage der Firma an den Beschäftigten, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. «Über welchen Weg konkret die bAV erfolgt, entscheidet der Arbeitgeber», sagt Klaus Stiefermann von der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung in Berlin.

Warum hat der Gesetzgeber die Betriebsrente reformiert?

Rund 60 Prozent der Beschäftigten haben derzeit einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. In erster Linie sind das Beschäftigte in höheren Einkommensgruppen und Mitarbeiter in großen Unternehmen. «Jetzt soll auch für Geringverdiener die Betriebsrente attraktiver werden, um sie so besser vor Altersarmut zu schützen», erklärt Cornelia Jurrmann vom Sozialverband VdK Deutschland in Berlin.

Mit der Reform soll es auch für kleine und mittlere Unternehmen Anreize geben, eine Betriebsrente anzubieten. Bislang waren sie damit oft zurückhaltend, da sie den Arbeitnehmern eine garantierte Rente mit einer Mindesthöhe zusichern mussten. Dafür musste viel Geld zurückgestellt werden. Vielen Firmen war das zu riskant.

Was wird nun geändert?

Ab dem 1. Januar 2018 kommt zu den fünf bereits existierenden Betriebsrenten-Modellen eine weitere Variante hinzu – das sogenannte Sozialpartnermodell. «Hierbei muss der Arbeitgeber nicht mehr für die zugesagte Rente haften», erläutert Ralf Scherfling von der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Festgelegt wird lediglich, welche Beiträge die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer zahlen. Die Höhe der Rente ist nicht garantiert.

Was gilt bei Geringverdienern?

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten mit einem monatlichen Einkommen bis zu 2200 Euro bei ihren Sparanstrengungen unterstützen, profitieren von Steuervorteilen. «Einen Arbeitgeberbeitrag von mindestens 240 bis maximal 480 Euro im Kalenderjahr bezuschusst der Fiskus mit 30 Prozent des Beitrags, also zwischen 72 und 144 Euro pro Kalenderjahr», erläutert Stiefermann. Allerdings: «Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, diesen Zuschuss zu zahlen», betont Scherfling.

Was muss der Arbeitgeber künftig tun?

Bei der Entgeltumwandlung hat der Arbeitgeber bislang Sozialversicherungsbeiträge, die eigentlich auf diese Gehaltsteile angefallen wären, gespart. Künftig muss er die ersparten Sozialversicherungsbeiträge von pauschal 15 Prozent an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterleiten. Die Neuregelung gilt ab 2019 für neue und ab 2022 auch für alte Vereinbarungen. Bei der neuen Betriebsrente ohne Garantien muss die Weitergabe der 15 Prozent im Tarifvertrag vereinbart werden.

Fotocredits: Karolin Krämer,Verbraucherzentrale NRW,aba e.V.,Heidi Scherm
(dpa/tmn)

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von Der Kurzreporter Oktober 11, 2017 10:12