Mehrarbeit und Teilzeit: Wie viel ist erlaubt?

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter März 14, 2014 12:57

Auch Teilzeitarbeitende müssen Mehrarbeit leisten, wenn die vertraglichen Regeln diese vorsehen und der Arbeitgeber darauf zurückgreift. Unternehmer sollten dabei auf die detaillierten Bestimmungen und auf die Anzahl der Stunden achten.

Überstunden im Arbeitsvertrag regeln

Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer keine Pflicht, über ihre eigentliche Arbeitszeit hinaus im Betrieb zu verweilen. Oftmals finden sich im Tarif- oder Arbeitsvertrag aber davon abweichende Regelungen, so dass sie einer entsprechenden Anordnung des Arbeitgebers folgen müssen. Ein Blick in diese Bestimmungen lohnt: Dort steht, bis zu wie viele Stunden sie in gewissen Zeiträumen mehr arbeiten müssen. Zugleich findet sich in diesen Klauseln, ob und wie das Unternehmen die Überstunden zu vergüten hat. Bei einer Bezahlung pro Stunde erhalten die Beschäftigten für die Mehrarbeit meist entsprechend mehr. Bei Monatslöhnen rechnet das der Arbeitgeber oftmals prozentual aus: Bei zehn Prozent zusätzlicher Arbeitszeit würde ein Arbeitnehmer auch zehn Prozent mehr Lohn bekommen. Es kann aber auch sein, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden bereits einberechnet ist oder ein Ausgleich über Arbeitszeitkonten erfolgt. All diese Regelungen gelten sowohl für Teilzeit- als auch für Vollzeitkräfte.

Gefahr für Arbeitgeber: Automatische Umwandlung in Vollzeitstelle

Beide Modelle differieren aber in einem wichtigen Punkt. Ordnen Arbeitgeber für Teilzeitkräfte zu viele Überstunden an, kann sich deren rechtlicher Status ändern. Da das dem Gedanken der Teilzeitarbeit widerspricht, machen Arbeitsgerichte strikte Vorgaben: Sobald die Mehrarbeit eine gewisse Grenze überschreitet, haben Beschäftigte Anrecht auf eine Vollzeitstelle und damit auf eine höhere Bezahlung. Die Bestimmungen im Tarifvertrag interessieren dann nicht mehr. Die Richter gehen von einer stillschweigenden Übereinstimmung beider Seiten aus, dass die Teilzeitstelle als Vollzeitstelle fortgeführt wird. Arbeitgeber können sich dem nur mit einer Änderungskündigung entziehen, wofür sie aber die Zustimmung der Beschäftigten benötigen. Andernfalls müssen sie die Kündigungsfristen abwarten und bis dahin den vollen Lohn zahlen.

Überstunden bei Teilzeitarbeit: Nicht im Übermaß

Müssen Teilzeitbeschäftigte viel Mehrarbeit leisten, sollten sie eine arbeitsrechtliche Beratung aufsuchen. Das erfüllt nicht den Sinn einer Teilzeitstelle, deswegen sollten sie juristisch dagegen vorgehen. Sie können auf eine Vollzeitstelle klagen oder den Arbeitgeber anhalten, weniger Mehrarbeit anzuberaumen. Unternehmer sollten sich vor einer solchen Situation bewahren: Überstunden sollten sie mit Bedacht anordnen und im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht fragen. (Hinweis: Hier erfährt man mehr zum Thema Arbeitsrecht.)


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