Hurrikan «Irma»: Was Reisende jetzt wissen müssen

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter September 8, 2017 23:30

Miami – Der katastrophale
Hurrikan «Irma» tobt mit Spitzengeschwindigkeiten von 290 km/h über der Karibik. Mehrere Menschen sind bereits gestorben. Was Reisende jetzt wissen müssen:

REISEVERANSTALTER SIND KULANT

Die Veranstalter bieten kostenloses Umbuchen und Stornieren von Reisen in Richtung Karibik und Florida. Dabei gelten unterschiedliche Fristen für verschiedene Regionen.

Bei Thomas Cook gilt das Angebot für die Dominikanische Republik und Kuba für Abreisen bis einschließlich 12. September. Bei Miami und den südlich davon gelegenen Gebieten Floridas ist es der 15. September.

Bei Tui gilt das Angebot für Abreisen bis 10. September für die Dominikanische Republik. Bei Reisen nach Kuba, die Bahamas und Florida können Kunden bis einschließlich 14. September kostenfrei umbuchen oder stornieren. Freigeschaltet wurde die Kunden-Hotline 0511/567 8000.

DER Touristik bietet Florida-Gästen bis Abreise am 15. September kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an, beim Reiseziel Florida Keys bis 17. September. Für die Dominikanische Republik, Kuba und die Bahamas steht das Angebot bis 10. September.

SO REAGIEREN DIE AIRLINES

Auch die Airlines reagieren: Bei
Lufthansa und ihren Töchtern Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines können Kunden Tickets für Flüge bis 11. September nach Miami, Tampa, Orlando, Havanna, Varadero und Punta Cana kostenlos umbuchen. Das Ticket muss vor oder am 6. September ausgestellt sein und das neue Reisedatum vor oder am 12. Oktober liegen.

Beim Ferienflieger
Condor, der zu Thomas Cook gehört, können einzelne Flüge (ohne Veranstalterpaket) in die Karibik laut Webseite bis 12. September kostenlos umgebucht oder auch storniert werden. Das Auswärtige Amt ging am Freitagmittag (8. September) davon aus, dass der Flughafen Miami International voraussichtlich noch am selben Tag geschlossen wird. Der Flughafen in Orlando soll bis einschließlich Samstag geöffnet bleiben.

DAS SAGT DAS AUSWÄRTIGE AMT

Das
Auswärtige Amt teilte mit, dass Touristen im Monroe County (Florida Keys), in weiten Teilen des Miami-Dade-County (darunter Miami Beach) und Teilen des Broward- und Collier-County (Marco Island) die Gegend verlassen und sich in Sicherheit bringen müssen. In Miami Beach gebe es keine Schutzräume. Für die Evakuierung stünden Gratis-Shuttle-Busse an 25 Punkten in Miami Beach zur Verfügung. Informationen gebe es unter der Hotline 311.

VIELE KREUZFAHRTEN SIND BETROFFEN

Wegen Hurrikan «Irma» müssen zahlreiche Kreuzfahrtreedereien Reisen absagen. Bei Royal Caribbean zum Beispiel fallen Fahrten mit der «Empress of the Seas» (9. September um Kuba), «Enchantment of the Seas» (8. September, Bahamas) und «Majesty of the Seas» (8. September, Bahamas) aus. Fünf Fahrten unter anderem mit der «Allure of the Seas», «Harmony of the Seas» und «Oasis of the Seas» wurden umgeroutet.

MSC hat eine Reise der «MSC Divina» geändert sowie eine Abfahrt (9. September) komplett abgesagt, eine Fahrt der «MSC Opera» wird ebenfalls geändert. Norwegian Cruise Line hat zwei Fahrten mit der «Norwegian Sky» und eine mit der «Norwegian Escape» ab Miami gestrichen, bereits in den vergangene Tagen wurden Reisen verkürzt.

DIESE RECHTE HABEN REISENDE

Ist die Lage vor Ort besonders dramatisch, können Pauschalurlauber die Reise wegen «erheblicher Schlechtleistung» kündigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann gibt es den kompletten Reisepreis zurück. Das gilt etwa, wenn ein Urlauber Todesangst haben muss, weil zum Beispiel das Dach des Hotels abgedeckt wurde und das Gebäude überflutet wird. Der Veranstalter muss den Urlauber so schnell wie möglich ausfliegen. In diesem Fall gibt es auch auf jeden Fall Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Wenn die Situation nicht so schlimm ist, die Reise aber dennoch beeinträchtigt wird, kann der Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis mindern, so Degott. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Schwere des Mangels ab. Und es kommt darauf an, wie viele Tage der Reise beeinträchtigt waren. Ein Beispiel: Der Urlaub ist zwar trotz des Sturms möglich, aber der im Reisekatalog versprochene schöne Strand ist nicht mehr da oder nicht mehr nutzbar. Zusätzlichen Schadenersatz gibt es hier nicht unbedingt, die Gerichte entscheiden dies laut Degott unterschiedlich.

Für Kreuzfahrt-Touristen, die ja auch Pauschalurlauber sind, gelten im Prinzip die gleichen Rechte: «Wenn klar ist, dass reiseprägende Erlebnisse ausfallen, kann der Urlauber ohne Stornokosten vom Reisevertrag zurücktreten», erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das heißt: Fällt ein Höhepunkt der Reise aus, kann der Kunde diese absagen – ohne Gebühren.

Wird ein anderes Ziel angelaufen, kann das ein gleichwertiger Ersatz sein. «Da muss man abwägen», sagt Fischer-Volk. Wird ein Ziel jedoch ersatzlos gestrichen, ist dies ein Reisemangel. Kunden können dann nachträglich den Reisepreis etwas mindern.

Wenn die Reederei bereits vor der Reise auf die Routenänderung hinweist, muss der Kunde erklären, dass er mitfährt und sich Mängelansprüche vorbehält. Wer ohne Veranstalter und Reisebüro im Internet direkt bei einer US-Reederei bucht, für den gilt allerdings amerikanisches Reiserecht. Wird eine Kreuzfahrt komplett abgesagt, erhalten Passagiere den Reisepreis zurück. Weiteren Schadenersatz können sie jedoch nicht anmelden. Wichtig zu beachten: Wurden Flüge separat von der Kreuzfahrt gebucht, können diese in der Regel nicht kostenlos bei der Airline storniert werden.

Fotocredits: Wilfredo Lee
(dpa/tmn)

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter September 8, 2017 23:30