Gesetze und Co: Das ändert sich 2016

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Januar 31, 2016 15:59

Gesetze und Co: Das ändert sich 2016

Ob bei Finanzdingen, beim Einkommen oder beim Wohnen – 2016 hält der Gesetzgeber einige Neuerungen für Verbraucher parat. Worauf Konsumenten und Beitragszahler achten müssen und wo sogar Vorteile winken, wird hier aufgezeigt.

IBAN und Basiskonto

2016 bedeutet das Ende von Kontonummer und Bankleitzahl. Was jetzt bei Überweisungen und Transaktionen gilt, ist einzig und allein die International Bank Account Number, die IBAN.

Zudem tritt ein neues Gesetz in Kraft, wonach jeder Verbraucher in der EU das Recht auf ein eigenes Girokonto mit grundlegenden Funktionen hat. Dieses Recht gilt auch für Erwerbslose, Wohnungslose und Asylsuchende.

Elektromüll und Nährwertangaben

Dass man ausrangierte Elektroteile nicht in die hauseigene Mülltonne werfen darf, ist schon seit längerem bekannt. Nun müssen Verbraucher aber nicht mehr zum Wertstoffhof fahren, sondern können Elektroschrott auch bei den Händlern abgeben. Die sind dann für die umweltgerechte Entsorgung verantwortlich.

Damit Konsumenten deutlicher über die Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln aufgeklärt werden, sind die Hersteller verpackter Lebensmittel ab 2016 dazu verpflichtet, die genauen Nährwerte auf der Verpackung anzugeben. Das gilt auch für Einkäufe aus dem Onlineshop.

Einkommenszuschläge

Das hört jeder Verbraucher gern: 2016 gibt es mehr Geld. Und zwar profitieren Rentner, Eltern, Hartz-IV-Empfänger und Studenten von den Zuschlägen. Die Rente wird um bis zu fünf Prozent angehoben, beim Kindergeld winken pro Monat zwei Euro mehr. Geringverdiener können als Eltern zudem einen höheren Kinderzuschlag beantragen. Die Beitragssätze für Hartz IV und das BAföG werden neu bemessen und erhöhen sich.

Bauen und Wohnen

Während die Rauchmeldepflicht in Berlin und Brandenburg noch in Planung ist und Sachsen sich bislang noch gar nicht damit beschäftigt hat, gilt für alle anderen Bundesländer: Der Einbau von Rauchmeldern ist spätestens ab 2016 Pflicht. Hauseigentümer und Vermieter sind dafür verantwortlich, dass Gebäude und Wohnungen mit den Rauchwarnern ausgestattet werden.

Die KfW vergibt ab 2016 höhere Kredite für Bauherren. Die Kreditsumme verdoppelt sich auf 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Allerdings verschärfen sich gleichzeitig die Vorgaben zur Energieeinsparung, vor allem in Bezug auf Heizung und Warmwasser.

Gesundheit und Steuern

Gesetzlich Krankenversicherte müssen seit 2016 höhere Beiträge bezahlen. Dafür verringert sich die Zuzahlung für Rezepte und Facharzttermine sollen innerhalb von vier Wochen vereinbart werden.

Getrennt lebende Eltern können seit diesem Jahr ihre Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen. Die Gelder müssen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Deshalb wird der Mindestunterhalt aber auch nach oben angepasst. Pro Kind erhöht sich der Satz um drei bis sechs Euro.


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von Der Kurzreporter Januar 31, 2016 15:59