Ein Überblick: Neue Steuer-Regeln für Fondsanleger

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 19, 2016 15:47

Frankfurt/Main – Fonds sind bei Bundesbürgern eine beliebte Anlageform. Die Fondsbranche verwaltete Ende September ein Vermögen von 2,8 Billionen Euro. An den Erträgen will sich künftig auch der Fiskus beteiligen.

Die Reform der Investmentbesteuerung, die im Sommer umgesetzt wurde, sieht einige Änderungen vor. Antworten auf wichtigsten Fragen:

Was genau ändert sich bei der Besteuerung von Fonds?

Ab dem 1. Januar 2018 werden Erträge deutscher Fonds mit 15 Prozent besteuert, erläutert der
BVI. Das ist neu, denn bislang werden nur die Anleger besteuert, nicht aber Fonds. Unter die Steuerpflicht fallen künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen.

Was bedeutet das für Privatanleger?

Kleinanleger werden nach Angaben des BVI unterm Strich nicht stärker belastet. Der Grund: Sie erhalten einen Ausgleich dafür, dass nun der Fonds besteuert wird: Die Ausschüttungen des Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen bleiben künftig teilweise von der Abgeltungsteuer verschont.

Wie sieht der Ausgleich für Anleger in der Praxis aus?

Bei Publikumsfonds, die überwiegend in Aktien oder in Immobilien investieren, zahlen Anleger ab dem 1. Januar 2018 weniger Abgeltungsteuer. Wie viel weniger, ist abhängig von der Art des Fonds. Bei Aktienfonds sind nach Angaben des
Finanzministeriums 30, bei Mischfonds 15 und bei Immobilienfonds 60 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Immobilienfonds, die überwiegend in ausländische Immobilien investieren, gilt laut Finanzministerium ein Satz von 80 Prozent.

Was passiert mit dem Bestandsschutz für Altanleger?

Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, können bisher steuerfrei verkauft werden. Dieser Bestandsschutz fällt ab dem Stichtag weg. Der Gesetzgeber tut so, als habe der Anleger die alten Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 verkauft und zum 1. Januar 2018 neu erworben, erklärt der BVI das Vorgehen. Das bedeutet: Für die Wertsteigerungen der Alt-Anteile bis Ende Dezember 2017 gilt der Bestandsschutz noch. Alle ab Januar 2018 entstehenden Gewinne sind dann steuerpflichtig.

Müssen dann sofort Steuern gezahlt werden?

Nein, in den meisten Fällen vermutlich nicht. Denn es gibt einen Freibetrag von 100 000 Euro, erklärt die
Stiftung Warentest. So würden nur diejenigen besteuert, die ein Vermögen aufgebaut haben. Kleinanleger bleiben weitestgehend von der Neuregelung verschont.

Ist es ratsam, alte Fonds jetzt noch zu verkaufen?

Eher nicht, raten die Experten. Aktienfonds gehören zu einer gut gemischten Geldanlage dazu, erklärt die Stiftung Warentest. Selbst wenn die neuen Regeln für einzelne Anleger Verschlechterungen bringen, sei das kein Grund, auf Fonds zu verzichten. Ein weiterer Grund: Alt-Anleger verschenken in diesem Fall den Freibetrag von 100 000 Euro, erklärt der BVI. Denn alle Wertsteigerungen der Alt-Anteile bis 31. Dezember 2017 sind für Anleger noch steuerfrei.

Allerdings könnten die Neuregelungen eine Möglichkeit sein, sich von wenig erfolgreichen oder teuren Fonds zu trennen. Ein kritischer Blick auf die Altbestände kann sich jetzt lohnen.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 19, 2016 15:47