Kontaktieren ist nur im Notfall erlaubt
Düsseldorf – Wenn ein Mitarbeiter im Urlaub ist, muss er für seinen Arbeitgeber in der Regel nicht erreichbar sein. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin. Denn Urlaub dient der Erholung, wie das Bundesurlaubsgesetz festschreibt – und