Unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur melden
Meschede – Glückslose, Versicherungen, Abonnements, Reisen: Unerwünschte Telefonwerbung ist abwechslungsreich. Eines haben alle diese Werbeanrufe aber gemein: Ohne ausdrückliche Einwilligung des Anschlussinhabers sind sie verboten, erklärt die zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA). Bei Verstößen drohen den Anrufern Bußgelder von bis zu 300 000 Euro.