Kittel und Co. – Berufskleidung macht sich bezahlt
Neustadt – Ein Koch, eine Schornsteinfegerin und ein Monteur haben etwas gemeinsam: Was sie täglich auf der Arbeit tragen, lässt sich recht leicht als Berufskleidung einordnen. Die Kosten dafür lassen sich steuerlich als Werbungskosten geltend machen und verringern so die