Sterben die Eltern unerwartet, bestimmt das Familiengericht über die weitere Sorge. Wollen Eltern eine bestimmte Person damit beauftragen, können sie eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Karl-Josef Hildenbrand

von August 30, 2017 15:06