
Lebensversicherungen dürfen den Großteil ihrer Kursgewinne aus Wertpapieranlagen im Unternehmen behalten. Nur einen kleinen Teil müssen sie bei Kündigungen oder beim Ablauf von Versicherungen an Kunden ausschütten. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Arno Burgi