Eine betriebsbedingte Kündigung macht die eigenen Pläne mit einem Schlag zunichte. Wollen Mitarbeiter dagegen gerichtlich vorgehen, müssen sie schnell handeln. Es bleiben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit dafür. Foto: Stefan Sauer

Stefan Sauer

von Dezember 19, 2016 15:41