Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte über das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Matratzen-Kauf im Internet. Der Kläger wollte eine Matratze nach ein paar Tagen wieder zurückgeben. Da er die Schutzfolie bereits entfernt hatte, verweigerte der Online-Shop dem Mann jedoch den Widerruf. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Wolfgang Kumm

von August 23, 2017 15:48