Was Verbraucher gegen Identitätsdiebstahl tun können

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 19, 2016 15:31

Hamburg – Verblüfft hält der ältere Herr seine Rechnung in den Händen. Er soll bei einem großen Online-Versandhändler mehrere Paar Damenschuhe bestellt haben. Aber was soll der Rentner damit anfangen?

«Zu uns kommen immer häufiger Betroffene, die Rechnungen von Firmen erhalten, von denen sie noch nie gehört haben», sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kennt viele solcher Fälle. Sie wurden Opfer von Identitätsdiebstahl – so heißt eine vergleichsweise neue Betrugsform.

Kriminelle greifen dabei persönliche Daten wie Wohnort, Geburtsdatum und Bankdaten der Opfer ab und kaufen unter deren Namen ein. Oft reagieren Betroffene gar nicht erst auf die Zahlungsaufforderungen. Liegt aber ein gerichtlicher Mahnbescheid vor, sollten sie auf jeden Fall handeln, rät Verbraucherschützerin Rehberg. Denn am Ende des Verfahrens könne der Gerichtsvollzieher zum Beispiel das Gehalt pfänden – egal, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

«Viele scheuen den Aufwand einer Strafanzeige», bestätigt auch Cornelius Kopke vom Digitalverband Bitkom. Laut einer Statistik des Bundeskriminalamts gab es allein im vergangenen Jahr 4476 Fälle, in denen Kriminelle Passwörter und Identifikationsnummern (IDs) von Onlinebanking-Kunden erbeutet haben. «Aber vermutlich sind die gemeldeten Fälle nur ein winziger Teilbereich der tatsächlichen Zahlen», sagt Kopke. Grund dafür sei auch, dass Opfer den Betrug gar nicht immer bemerken. «Aktuell ist Identitätsbetrug das am meisten wachsende Phänomen im Bereich Internet-Kriminalität.»

Das hat auch die Kreditauskunft
Schufa erkannt: «Verbraucher, die bereits Opfer von Identitätsbetrug geworden sind, können sich seit dem 1. September bei der Schufa einmelden», sagt Pressesprecher Ingo Koch. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene bei der Polizei bereits eine Strafanzeige gestellt hat.

Das Einmeldeformular können Verbraucher vollständig ausgefüllt, mit der Kopie ihres Personalausweises und einem Nachweis über die erstattete Strafanzeige an die Schufa senden. Daraufhin vermerkt diese den
Identitätsbetrug. «Diesen Hinweis erhalten alle anfragenden Unternehmen und können entsprechend reagieren», erklärt Koch. Das Unternehmen kann dann prüfen, ob es sich bei dem potenziellen Kunden tatsächlich um die Person handelt, die er vorgibt zu sein, oder ob Kriminelle erneut die Identität missbrauchen.

Schufa-Vertragspartner sind laut Koch derzeit rund 9000 Unternehmen aus Kreditwirtschaft, Telekommunikation, Handel und Online-Handel. Doch von dem Schutz sollen auch Verbraucher profitieren, die den Betrug mit ihrem Namen erst durch Mahnungen oder Inkassoverfahren entdecken. Koch ergänzt: «Die Einmeldung ist für Verbraucher kostenlos und hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Schufa-Scores, der die Kreditwürdigkeit bemisst.»

Neben der kostenlosen Einmeldung bietet die Auskunftei Privatpersonen auch ein kostenpflichtiges Plus-Paket an. «Der darin enthaltene Schufa-Update-Service informiert umgehend per E-Mail oder SMS, wenn ein Unternehmen eine Anfrage stellt oder sich Daten zur Person ändern», erklärt Koch. So könne der Verbraucher prüfen, ob er für die Anfrage selbst verantwortlich ist, weil er einen Kauf auf Rechnung durchführt, oder ob ein Krimineller am Werk ist. Auch können Verbraucher hier das Internet auf unberechtigt veröffentlichte Daten wie zum Beispiel Kreditkartennummern durchsuchen lassen.

Und was bringt das? Aus Sicht von Rehberg spricht nichts dagegen, seinen Betrugsfall kostenlos bei der Schufa einzumelden. «Die erste Ansprechstelle bei Identitätsbetrug bleibt natürlich die Polizei, aber auch die Einmeldung kann Betroffene eventuell vor einem weiteren Betrugsfall schützen», so Rehberg. Wichtig sei, dass die Einmeldung keinen Einfluss auf die Berechnung der Kreditwürdigkeit hat.

Rehberg stellt jedoch klar, dass von dem Schufa-Schutz hauptsächlich die Unternehmen profitieren: «Denn diese bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie nicht beweisen können, dass der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat.» Insofern sei auch das Plus-Paket nicht zwingend – immerhin belaufen sich die Kosten hierfür auf rund 60 Euro im Jahr.

«Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht», sagt Rehberg. Deshalb empfiehlt die Juristin Verbrauchern grundsätzlich, den eigenen Rechner sauber zu halten. Das bedeute, keine dubiosen E-Mail-Anhänge zu öffnen, persönliche Daten im
Internet nur sparsam anzugeben und keine simplen Passwörter zu wählen.

Fotocredits: Oliver Berg,Franziska Gabbert,Till Budde,Thorsten Zimmermann
(dpa/tmn)

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 19, 2016 15:31