Was steckt in der Wohngebäudeversicherung?

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Juli 25, 2018 17:45

Hamburg – Die Wohngebäudeversicherung ist zwar kein Muss. Aber sie deckt Schäden ab, die Hausbesitzer ruinieren können. Wohnungseigentümer sind der Regel über die Eigentümergemeinschaft versichert.

Die Policen umfassen in der Regel die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Explosion. Ebenfalls enthalten sind Schäden infolge defekter Wasserleitungen. Das ist der Grundschutz. Ersetzt wird – wenn erforderlich – das komplette Gebäude einschließlich der Technik. Terrasse, Garage und Gartenhäuschen können ebenfalls eingeschlossen sein, sofern sie im Vertrag stehen. Sauna und Solarium gehören dagegen nicht zum Standardprogramm, sondern können zugebucht werden.

Die Versicherungssumme richtet sich unter anderem nach Wohnort, Umgebung, Nutzung und Alter des Hauses. Den Ausschlag gibt meistens der Wert. Versichert wird grundsätzlich der Neuwert der Immobilie. Um den Wiederaufbauwert zu ermitteln, gibt es unterschiedliche Methoden.

Gängig ist das Verfahren Versicherungswert 1914. «Die Entschädigungsleistung wird jährlich mit Hilfe des Baupreisindex an das aktuelle Preisniveau angepasst», informiert der Bund der Versicherten (BdV) aus Hamburg. Basis ist der Baupreisindex von 1914.

Die Berechnung ist kompliziert. Deshalb sollten Eigentümer es ihrer Versicherung überlassen, das Haus einzuschätzen. Wer es alleine machen will, dem hilft der Wertermittlungsbogen des Versicherers. Bausachverständige und Versicherungsberater unterstützen Eigentümer gegen Honorar.

Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsche oder Schneelasten bleiben beim Grundschutz außen vor. Diese Elementarschäden müssen extra versichert werden. Das kann sinnvoll sein. «Bei Starkregen nützt mir Schutz vor Leitungswasserschaden nichts», erläutert Gabriele Zeugner von der Verbraucherzentrale Bremen. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich im Internet über
Standortrisiken zu informieren, um die Notwendigkeit eines zusätzlichen Schutzes vor Elementarschäden zu kalkulieren. Grundsätzlich bieten Assekuranzen solche Policen nur im Paket mit der
Wohngebäudeversicherung an.

Unabhängig von individuellen Kriterien wie Risikostandort, Denkmalschutz, hohen Bäumen oder Schwimmbad sollten nach Erfahrung der Verbraucherschützerin einige Dinge in jedem Vertrag enthalten sein. Dazu gehört etwa die Regulierung von Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen – zum Beispiel durch vergessene Herdplatten oder brennende Kerzen.

Überspannungsschäden an Heizungselektronik und Smarthome-Installationen sollten drin sein. Der üblicherweise enthaltene Blitzschutz erfasse dies manchmal nicht. Probleme, die etwa ein Kaminfeuer verursacht, sind unter dem Stichwort Nutzungswärme häufig im Beitrag inklusive.

Eigentümer sollten besonders beachten, ob und in welchem Umfang Schäden infolge defekter Abwasserrohre eingeschlossen sind. Abhängig von der kommunalen Abwassersatzung kann es ihnen passieren, dass sie sogar für gebrochene Leitungen außerhalb ihres Grundstückes geradestehen müssen. Da wäre es unglücklich, wenn dies in der eigenen Wohngebäudepolice fehlt.

Ein Fallstrick lauert beim Schutz vor Überschwemmungsrückstau: Eventuell steht im Kleingedruckten, dass der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe plus der erforderlichen Wartung verlangt.

Auf die Zusatzliste setzt Versicherungsberater Andreas Kutschera aus Mönchengladbach die Kostenübernahme für Aufräumarbeiten und die eventuelle Boden-Dekontamination nach einem Brand. Vermietende Hauseigentümer können sich zudem gegen Mietausfall absichern. In der Police sollte der Bruttojahresmietwert festgeschrieben sein anstelle der ortsüblichen Miete, so Kutschera. Häufig müssen Eigentümer für Besonderheiten sowie für mehr Risiken höhere Prämien bezahlen.

Von Häuslebauern verlangt die finanzierende Bank meistens den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, mindestens aber einer Feuerschutzpolice. Vor einem Anbieterwechsel will das Kreditinstitut gefragt sein, solange es im Grundbuch steht. «Die Bank muss dem Wechsel förmlich zustimmen», sagt Bianca Boss vom
Bund der Versicherten.

Vorschäden aus den vergangenen fünf Jahren sind beim Wechsel anzugeben. «Höhe, Zahl, Grund», zählt Kutschera auf. Mit mehr als drei Schäden könne es schwierig werden, einen neuen Anbieter zu finden. Um das zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer kleinere Missgeschicke aus der eigenen Tasche zahlen.

Fotocredits: Marijan Murat,Andreas Kutschera,Verbraucherzentrale Bremen
(dpa/tmn)

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von Der Kurzreporter Juli 25, 2018 17:45