Wann Kurzzeitpolicen sinnvoll sind

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Februar 21, 2018 12:06

Berlin – Im Zweifel geht es fix: Wer sich für den Fall eines Skiunfalls absichern will, aber schon auf dem Weg zur Piste ist, braucht einfach nur sein Smartphone zu zücken – und ruckzuck lässt sich über Onlineportale eine Versicherung abschließen.

Solche Mini-Policen gibt es auch für andere Anlässe, etwa für den Besuch des Oktoberfestes in München oder für eine Bergwandertour. Versichert sind Risiken, die nur für einen begrenzten Zeitraum bestehen – etwa dann, wenn der Kunde noch keine Unfallversicherung hat, sie aber vorübergehend haben möchte. Der Schutz ist zeitlich begrenzt. In aller Regel endet er automatisch, etwa nach 24 Stunden.

Neu sind situative Versicherungen nicht, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Er verweist auf Reiseversicherungen, die es schon lange gibt, oder auch auf die Autohaftpflicht für Reisende, die von außerhalb Europas nach Deutschland kommen. Verändert haben sich aber aus GDV-Sicht in den vergangenen Jahren die Kundenbedürfnisse. Viele mögen es bequem und einfach – und schließen daher mit ein paar Klicks Kurzzeitpolicen online ab. Zielgruppe sind vor allem junge Leute.

Ebenfalls angeboten wird ein Kurzzeitschutz für Karneval. Stürzt der Versicherungsnehmer etwa beim Schunkeln und Tanzen unglücklich und wird invalide, dann zahlt das Versicherungsunternehmen Leistungen. Für Golfspieler gibt es ebenfalls eine 24-Stunden-Police: Sie leistet etwa Schadenersatz bei Körperverletzung, kommt für Schäden an der Golfausrüstung auf und zahlt bei dauerhafter vollständiger Erwerbsunfähigkeit infolge eines Unfalls.

Aber sind solche und andere Kurzzeitversicherungen tatsächlich von Vorteil? «Die in vielen Fällen angebotene Versicherungssumme ist zu niedrig, um wirklich gut abgesichert zu sein», sagt Simone Weidner von der Stiftung Warentest in Berlin. Bei einer dauerhaften Invalidität etwa bekommt der Versicherungsnehmer nur wenig Geld.

Werden beispielsweise Leistungen in Höhe von 30 000 oder 50 000 Euro in Aussicht gestellt, reicht das nicht aus. Bei einer Invalidität von 50 Prozent sollte ein Betroffener mindestens 100 000 Euro erhalten, bei Vollinvalidität 500 000 Euro. Darauf sollten Verbraucher beim Abschluss eines Unfallschutzes unbedingt achten.

Nach Auffassung des Bundes der Versicherten mit Sitz in Henstedt-Ulzburg rechnet sich eine Kurzzeitversicherung, festgemacht an der Unfallversicherung, auf keinen Fall. «Die Versicherungssummen sind zu gering, die Beiträge viel zu hoch», erklärt Sprecherin Bianca Boss. Sie rät Verbrauchern, sich rechtzeitig Gedanken über einen existenziellen Versicherungsschutz zu machen. Von Kurzzeitversicherungen sollten sie aus ihrer Sicht die Finger lassen.

Es gibt aber auch Kurzzeitversicherungen, die im Einzelfall sinnvoll sein können – etwa die Hochzeitsversicherung. Darauf weist Weidner hin. «Für eine 25 000-Euro-Hochzeit kostet der Schutz oft um die 500 Euro, für eine 10 000 Euro-Feier etwa 200 Euro», sagt sie. Der Versicherer zahlt, wenn die Hochzeit abgesagt wird – etwa wegen Todes, unerwartet schwerer Erkrankung oder eines schweren Unfalls der künftigen Ehepartner oder nahen Angehörigen. Aber Vorsicht: «Muss die Feier abgesagt werden, weil das Paar sich trennt, springt der Versicherer nicht ein», sagt Weidner.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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von Der Kurzreporter Februar 21, 2018 12:06