Steuer-Streitpunkt Arbeitszimmer: Wann darf man es absetzen?

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Februar 27, 2016 14:55

Steuer-Streitpunkt Arbeitszimmer: Wann darf man es absetzen?

Beim Thema Arbeitszimmer daheim kommt es zwischen den Steuerzahlern und den Finanzämtern immer wieder zu Streitfällen: Unter welchen Voraussetzungen kann man es absetzen, und unter welchen nicht? Nun hat der Bundesfinanzhof erneut die strengen Regeln bestätigt.

Es gilt: Das Arbeitszimmer muss hundertprozentig als solches genutzt werden

Die neue Rechtsprechung ist die alte: Im Wesentlichen hat sich in Sachen Arbeitszimmer nichts geändert. Es können nur Ausgaben fürs Arbeitszimmer geltend gemacht werden, wenn es fast hundertprozentig als solches genutzt wird. Eine teilweise Nutzung, beispielsweise, wenn das Zimmer zeitweise auch als Gästezimmer genutzt wird, ist in steuerlicher Hinsicht nicht zulässig. Eine mögliche Aufteilung der Nutzung und Geltendmachung – 60 Prozent Arbeitszimmer, 40 Prozent Gästezimmer – ist somit ebenfalls vom Schreibtisch. Die Richter haben so entschieden, weil sich praktisch kaum überprüfen lässt, wie viel Zeit tatsächlich in dem Zimmer gearbeitet wird. Doch wer kann ein Arbeitszimmer denn nun absetzen?

Zwei Varianten der Absetzbarkeit

Ein Arbeitszimmer hat allein beruflichen Zwecken zu dienen, damit man es von der Steuer absetzen kann. Es ist zum Beispiel der Dreh- und Angelpunkt der beruflichen Tätigkeit, wenn man ausschließlich von Zuhause aus arbeitet – das ist zum Beispiel bei Buchautoren und freien Journalisten der Fall. Auch lässt es sich absetzen, wenn am eigentlichen Arbeitsplatz kein eigener Schreibtisch vorhanden ist – das kann beispielsweise bei Lehrern, Außendienstmitarbeitern, Versicherungsmaklern oder Freiberuflern der Fall sein.

Wichtiges Kriterium: Die räumliche Abgeschlossenheit

Das Arbeitszimmer muss ein mit einer Tür abgetrennter, abgeschlossener Raum sein – Nischen- oder Durchgangszimmer werden vom Fiskus nicht akzeptiert. Außerdem muss die ganze Wohnung noch genug Raum zum Leben haben: Ein über 30 qm großes Arbeitszimmer wirkt bei einer 50 qm großen Wohnung kaum glaubhaft. Die Einrichtung des Zimmers hat zweckmäßig zu sein: Akzeptiert werden
Dinge wie Schreibtisch PC, Drucker, Stuhl, Regale, Deko-Gegenstände oder auch eine Sitzecke. Kritisch hingegen wird es bei Einrichtungsgegenständen wie einem Bett oder einem Kühlschrank. Wer diese Vorgaben beachtet, kann das Zimmer mit bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen.


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