Pflicht oder Kür? – Wann eine Berufshaftpflicht wichtig ist

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 19, 2016 15:29

Bonn (dpa/tmn) – Für
Hebammen ist sie ebenso Pflicht wie für Ärzte oder Anwälte: eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn man im Beruf Dritten Schaden zufügt. Das kann in manchen Branchen in die Millionen gehen.

«Bei vielen Professionen ist die Pflicht zu einer entsprechenden Versicherung darum in der Berufsordnung festgehalten», erklärt Frank Golfels. Er ist Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater in Bonn. Wer keine Police hat, riskiert seine Berufszulassung.

Auch für Berufstätige, die nicht zwingend eine solche Haftpflicht haben müssen, kann sie sinnvoll sein. «Das betrifft eigentlich jeden, der bei der Arbeit andere stark schädigen kann», sagt Golfels. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Versicherung für viele freie Berufe unerlässlich.

Wenn ein selbstständiger Handwerker zum Beispiel Rohre fehlerhaft installiert und deshalb ein neu gebautes Haus unter Wasser steht, ist der Schaden immens. Um in so einem Fall nicht finanziell ruiniert zu sein, sollte er sich entsprechend absichern. «Das ist immer der Fall, wenn das Risiko so hoch, ist das es in den persönlichen Ruin führen kann», sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.

Wie hoch die Versicherungssumme ausfällt, hängt von Risiken ab, mit denen man im Beruf konfrontiert ist. Bei Steuerberatern und Anwälten sind gesetzlich mindestens 250 000 Euro Deckung für Vermögensschäden vorgeschrieben. Deren Höhe hängt aber vom Risiko ab. Dabei spielt es etwa eine Rolle, ob einzelne Mandanten oder große Unternehmen betreut werden. Entsprechend höher muss die Versicherungssumme gewählt sein, da die Schäden bei falschen Beratungen ungleich höher sind.

Um sich auch für Schäden über die Deckungssumme der Versicherung hinaus abzusichern, empfiehlt sich eine Haftungsbegrenzung, die man vertraglich mit den Kunden festlegt, sagt Golfels. Für die korrekte Formulierung solcher Klauseln sollte man sich jedoch rechtlichen Rat holen, empfiehlt er.

Kann im Ernstfall ein Schaden von zehn Millionen Euro entstehen, sichert man dem Kunden beispielsweise zu, bis fünf Millionen Euro zu haften. Für den Ausfall der weiteren fünf Millionen muss man nicht mehr geradestehen. «Dafür kann man anbieten, einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu kaufen, dessen Kosten dann aber an den Kunden weitergegeben werden.»

Für Berufsgruppen, die am Menschen arbeiten, ist die Deckung von Personenschäden entscheidend. Hier sei eine Summe von mindestens fünf Millionen Euro empfehlenswert, sagt Golfels. Das betrifft etwa Ärzte.

Viele Versicherungen bieten für einzelne Berufe maßgeschneiderte Policen – die aber auch kosten können. Die bessere Lösung sind oft vergünstigte Rahmenverträge, die einzelne Berufsverbände direkt mit den Versicherern verhandelt haben, sagt Golfels. «Mit diesen ist man üblicherweise recht gut abgesichert.»

Selbst von Berufsverbänden ausgehandelte Policen können aber tiefe Löcher in das finanzielle Budget reißen. Hebammen, die freiberuflich Geburtshilfe leisten, müssen im Jahr laut Deutschen Hebammenverband (DHV) 6 274 Euro Versicherungsprämie zahlen. Gerade für Hebammen mit wenig Geburten seien die Aufwendungen problematisch, so der DHV.

Wie viel darf eine Berufshaftpflichtversicherung kosten? Sie muss jene Risiken, die man selbst nicht tragen kann, abfedern, so Golfels bewusst unkonkret. «Sonst wird die tägliche Arbeit zum Glücksspiel.» Er rät, eher die Profession in Frage zu stellen, als auf eine für den Beruf nötige Berufshaftpflichtversicherung zu verzichten.

Die gewählte Police muss die Risiken der eigenen Arbeit umfassend absichern. Deshalb sollte man die Details der Vertragsbedingungen genau prüfen und dabei vor allem Leistungsausschlüsse beachten, sagt Golfels. Dort stehen Szenarien, bei denen die Police nicht greift.

Wer einen Betrieb führt, sollte neben der Berufshaftpflicht für eigene Verfehlungen auch eine Betriebshaftpflichtversicherung ins Auge fassen. Damit sind die Tätigkeiten einzelner Mitarbeiter gegen Schäden gesichert. Für Handwerksbetriebe sei diese laut Golfels ohne Alternative. Selbst Firmen, in denen nur Büroarbeit anfällt, können aber darüber nachdenken. Durch das geringe Risiko eines Sachschadens sind die Policen sehr günstig.

Wenn aber zum Beispiel ein Kunde im Empfangsbereich ausrutscht und sich verletzt, springt die Versicherung ein – und reguliert den von der Reinigungskraft letztlich mitverschuldeten Schaden.

Fotocredits: Waltraud Grubitzsch

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