Online-Shopping-Tage: Immer auf Verschlüsselung achten

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter November 24, 2017 07:48

Bonn – Obwohl beim Einkauf im Internet viele sensible Personen- und Zahlungsdaten angegeben werden, achtet nicht jeder Online-Shopper auf eine verschlüsselte Internetverbindung. Nur gut jeder zweite Internetnutzer (55,3 Prozent) tut dies, wie aus einer Kantar-TNS-Umfrage hervorgeht.

Die Abwicklung von Internet-Einkäufen in öffentlichen WLAN-Netzen ist ein weiteres Sicherheitsrisiko, das noch nicht einmal von jedem Zweiten (43,6 Prozent) aktiv vermieden wird. Im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurden vom 26. bis 30. Oktober 1016 Menschen befragt.

Allen Online-Einkäufern rät die Bundesbehörde grundsätzlich, ihren
Rechner gut gegen Angriffe aus dem Internet abzusichern. Dazu gehören ein Virenschutzprogramm, regelmäßige und unverzügliche Updates des Betriebssystems und aller installierten Programme, das Verwenden einer Firewall und eines Benutzerkontos mit eingeschränkten Rechten.

Hinzu kommt ein gesundes Misstrauen: Nutzer sollten nicht gleich auf jeden Link oder Dateianhang klicken und immer so zurückhaltend wie möglich mit der Weitergabe persönlicher Angaben sein.

Spätestens wenn es ans Bezahlen des Warenkorbs geht, müssen die Verbindung und damit alle übertragenen Daten verschlüsselt werden, so das BSI weiter. Eine verschlüsselte Verbindung ist am https am Anfang der Adresszeile erkennbar. Viele Browser blenden daneben zusätzlich ein kleines grünes Vorhängeschloss-Symbol ein.

Wer sich in einem Onlineshop registrieren muss, sollte auf ein neues,
einzigartiges Passwort achten, das er nicht schon für andere Shops oder Dienste verwendet. Es sollte den Experten zufolge mindestens acht Zeichen lang sein, Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern enthalten, nicht in Wörterbüchern vorkommen und nicht aus gängigen Wiederholungs- oder Tastaturmustern bestehen.

Um im Zweifel nicht auf gefälschten Seiten zu landen, rät das BSI Nutzern, Shop-Seiten nicht über Werbebanner oder Links, sondern nur über selbst gesetzt Lesezeichen oder durch eigenhändige Eingabe der Adresse aufzurufen.

Soll ein neuer oder unbekannter Shop ausprobiert werden, ist es ratsam, folgende Punkte zu prüfen: Hat der Händler eine vollständige Anbieterkennzeichnung samt Gewerberegister- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Angaben zum Widerrufs- und Rückgaberecht sowie Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit verfügbar? Hilfreich können auch Bewertungen und Erfahrungen anderer Nutzer sein, die sich zum jeweiligen Shop im Netz finden.

Fotocredits: Lisa Ducret
(dpa/tmn)

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter November 24, 2017 07:48