Neu ab 1. Januar: Höherer Freibetrag und neuer Mindestlohn

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 28, 2016 17:20

Berlin (dpa/tmn) – Neues Jahr, neues Glück. Jedes Jahr ändern sich wichtige Regeln. Diesmal müssen sich zum Beispiel Verbraucher auf sinkende Garantiezinsen einstellen, wenn sie nach dem 1. Januar eine Lebensversicherung abschließen. Dafür steigt der absetzbare Betrag für Vorsorgeaufwendungen.

Ein Überblick über wichtige Änderungen:

Absetzbarer Betrag für Vorsorgeaufwendungen steigt: Im kommenden Jahr können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von 82 auf 84 Prozent. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken.

Grundfreibetrag in Einkommensteuer steigt: Ab dem 1. Januar steigt auch das vom Fiskus unangetastete Existenzminimum. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) klettert der Grundfreibetrag für Ledige um 168 Euro auf 8820 Euro. Auch der Kinderfreibetrag soll 2017 demnach angehoben werden auf 4716 Euro – also um 108 Euro.

Höherer Steueranteil für Neurentner: Wer 2017 in Rente geht, muss 74 Prozent seiner Rente versteuern. Bisher lag der steuerpflichtige Anteil bei 72 Prozent, erklärt der Bund der Steuerzahler. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur noch 26 Prozent der Bezüge sind im kommenden Jahr steuerfrei.

Förderung für betriebliche Altersvorsorge steigt: Zum 1. Januar steigt nach Angaben der VZ NRW die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 6350 Euro (West) und 5700 Euro (Ost). Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen.

Mindestlohn wird angehoben: Der gesetzliche Mindestlohn steigt erstmals zum 1. Januar um 34 Cent auf brutto 8,84 Euro pro Stunde. Den Mindestlohn erhalten alle volljährigen Arbeitnehmer mit Ausnahme von Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten nach Wiederaufnahme einer Arbeit, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW.

Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt:Wer ab dem 1. Januar einen Vertrag abschließt, muss sich mit einem geringeren Garantiezins begnügen. Der sogenannte Höchstrechnungszins sinkt von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent, erklärt der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der neue Garantiezins gilt auch für neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Policen, in der betrieblichen Altersvorsorge bei Direktversicherungen und bei einigen Pensionskassenverträgen. Für Bestandskunden ändert sich nichts.

Neue Steuerregeln für Lebensversicherungen: Ab 2017 greifen bei Einmalauszahlungen neue Steuerregeln. Betroffen sind nach Angaben des GDV Kunden, die nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben. Sie müssen nun die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem individuellen Tarif versteuern. Voraussetzung dafür: Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet und der Vertrag hat mindestens zwölf Jahre bestand. Einmalauszahlungen aus Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind hingegen weiterhin steuerfrei.

Mehr Unterhaltskosten absetzbar: Wer Unterhalt zahlt, kann diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler sind 2017 maximal 8820 Euro abziehbar – 168 Euro mehr als bisher. Werden Kinder unterstützt, ist eine steuerliche Berücksichtigung nur möglich, wenn man für sie kein Kindergeld beziehungsweise keinen Kinderfreibetrag erhält.

Fotocredits: Daniel Reinhardt

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Dezember 28, 2016 17:20