Duisburg: Fünf Jahre nach der Loveparade-Katastrophe

Der Kurzreporter
von Der Kurzreporter Juli 24, 2015 20:55

Duisburg: Fünf Jahre nach der Loveparade-Katastrophe

Es ist genau fünf Jahre her, dass die Musik aufhörte zu spielen: Bei der zum ersten Mal in Duisburg veranstalteten Techno- und Rave-Veranstaltung Loveparade 2010 starben am 24. Juli 2010 21 Menschen, über 500 wurden verletzt. In diesen Tagen wird in der Stadt im Ruhrgebiet der Opfer gedacht. Angehörige und überlebende Opfer werden sich am Vorabend des Jahrestages zur „Nacht der 1000 Lichter“ versammeln – neben dem Tunnel, in dem sich die verhängnisvolle Engstelle befand. Initiiert wurde die Gedenkstunde von Jörn Teich, dem Vorsitzenden der „Betroffenen Initiative LoPa 2010 e. V.“. Die Stadt Duisburg selbst wird am Jahrestag eine öffentliche Gedenkfeier am östlichen Tunnelausgang abhalten. Dort, wo inzwischen ein Denkmal für die Opfer errichtet wurde, soll die Künstlerin Mila Langbehn mit etwa einem Dutzend Helfern ein großes Blüten-Mandala auslegen.

Viele Fragen immer noch offen

Aber noch sind viele Fragen nicht geklärt – auch fünf Jahre nach dem Unglück. Damals hatten sich die Besucherströme an einem Tunneleingang gestaut, was zu einer Massenpanik führte, die 21 Menschen das Leben kostete. Die Opfer stammen aus Deutschland, den Niederlanden, Italien, Spanien, Australien und China. Mehr als 500 weitere Besucher sind zum Teil schwer verletzt. Im Februar 2014 klagte die Staatsanwaltschaft zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters an. Im Wesentlichen fußt die Anklage auf den Erkenntnissen des Experten Keith Still, Professor für Crowd Dynamics, also für Bewegungen von Menschenmassen, der in dem von der Stadt genehmigten Konzept „grundlegende Fehler“ sieht.

Auch 2015 wohl kein Strafverfahren

Aber auch im fünften Jahr danach wird das Unglück wohl nicht strafrechtlich aufgearbeitet werden. So sieht es auch das Duisburger Landgericht, wo die Zulassung der Anklage nach wie vor im Zwischenverfahren geprüft wird. Mittlerweile liegt der Strafkammer zwar die Übersetzung der jüngsten Ergänzungen für das Still-Gutachten vor, nun müssen dazu aber auch noch einmal alle Verfahrensbeteiligten gehört werden.

Die Anwälte der Hinterbliebenen und Verletzten haben bis zum 25. September Zeit, zu den Ausführungen des britischen Forschers, die 78 Seiten betragen, Stellung zu nehmen. Möglicherweise wird diese Frist noch einmal verlängert – es wäre nicht das erste Mal in diesem Zwischenverfahren. Das Gericht muss in seiner abschließenden Beurteilung auch diese Stellungnahmen und eventuelle Einwände berücksichtigen, ehe es entscheidet, ob es überhaupt zu einem Prozess kommt. Daher sei es wahrscheinlich, dass „eine etwaige Hauptverhandlung voraussichtlich nicht mehr im Jahr 2015 beginnen“ wird.

Img: Thinkstock, 464831287, iStock, Thomas Quack

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