DJ Tomekk und das Dschungelcamp

Autor: Riko
23. Januar 2008

Der “Bild”-Zeitung liegt ein Video vor, auf dem DJ Tomekk den Hitlergruß zeigt und die erste Strophe des Deutschlandliedes singt, anschließend erklärt er: “So viele Ausländer hier im Haus”.

Aufgenommen am Tag der Abreise ins australische Dschungelcamp, Drehort von “Ich bin ein Star, holt mich hier raus!”. Das ist eine Art Auffangbecken für Exhibitionisten, die mal, im weitesten Sinne, prominent waren. Sie unterziehen sich bizarren Prüfungen, leben unter Zeltlager-Bedingungen, die Zuschauer wählen immer mal wieder jemanden raus, am Ende gibt’s einen Dschungelkönig. Die Einschaltquoten sind phänomenal; nicht zuletzt aufgrund der ausführlichen Berichterstattung diverser Springer-Blätter.

Wir haben ein Video entdeckt – eine Art Bewerbungsfilm -, auf welchem Tomekk eine Spinne verspeist. Er beweist darin alle Eigenschaften, die ein Dschungelkandidat haben sollte: Exhibitionismus und ein hoher Fremdschäm-Faktor.

Eigentlich der perfekte Kandidat, sollte man meinen. Aber in Krisensituationen erweist sich RTL (wie übrigens auch “Bild”) stets als aufrechter, moralisch gefestigter Sender: DJ Tomekk musste das Dschungelcamp gestern verlassen. Warum eigentlich? “Ich bin ein Star, holt mich hier raus!” macht den Tabubruch zum Konzept – da ist der Hitlergruß doch vorzügliche Promotion. (Zumal Tomekk, ein Hip-Hop-DJ, eigentlich nicht im Verdacht steht, mit rechtem Gedankengut zu kokettieren.)

In der vergangenen Woche verließ die ehemalige “Deutschland sucht den Superstar”-Kandidatin Lisa Bund krankheitsbedingt das Lager, kurz darauf folgte der Moderator Björn-Hergen Schimpf – beide gingen freiwillig. RTL sollte darauf achten, dass noch ein paar Leute im Camp bleiben. Tierdokumentationen erzielen nämlich deutlich geringere Einschaltquoten.


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Thomas Kurbjuhn schreibt
am 23. Januar 2008 um 12:14 Uhr

Sicherlich hat DJ Tomekk sich strafbar gemacht, und auch ich als liberal-national denkender Mensch lehne eine solche unkritische Verherrlichung des dritten Reichs sicher ab.
Um Mißverständnisse zu vermeiden, weise ich darauf hin, daß ich an den Mord von uns Deutschen an 6 Millionen Juden durch industrielle Vergasungsverfahren glaube und diesen Massenmord auch ablehne.
Der Vorfall zeigt aber:Ganz Deutschland hat ein gespanntes Verhältnis zur Meinungsfreiheit. Die Mutter aller Meinungseinschränkungen ist hier der §130 STGB, welcher vor kurzem nochmals verschärft worden ist.
Als größte Gefahr für die Demokratie betrachte ich die Diskussionsunwilligkeit eines Volks, die sich in Meinungsdeliktsgesetzen ausdrückt.
Für die volle Meinungsfreiheit setzt sich heute keine Partei ein, vielleicht nicht mal die NPD, weil das ja eher eine national-autoritäre denn eine liberal-nationale Partei ist. Nur leben die NPD-Jungs die Demokratie am ehesten in Deutschland, weil sie ungeachtet karrieretechnischer Folgen die vorhandene Meinungsfreiheit in vom Establishment unerwünschter Weise bis an den Rand des möglichen ausreizen.
Aus meiner Sicht ist der tomekk-Vorfall geeignet, den Sinn von Meinungsdeliktsgesetzen an sich zu hinterfragen.
Das Problem bei allen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ist, daß ich dadurch die Büchse der Pandora in Richtung Dikatatur eröffne.
In Deutschland sind alle Gutmenschen glücklich über den Volksverhetzungsparagraphen, schließlich wird damit eine kontroverse Diskussion über die Vergangenheit und die Motive der damaligen Deutschen, Nationalsozialisten sein zu wollen, verhindert.Und das ist ganz nützlich, sonst müßte man vielleicht darüber nachdenken, ob man die heutige Akademikerkarriere nicht vielleicht zum großen Teil der Karriere und dem Finanzgewinn von Großeltern oder Urgroßeltern im Nationalsozialismus verdankt. Da baut man sich mit der deutschen Unterschicht und ihren aus Frust über das soziale Elend geäußerten plump-aggressiven Haßsprüchen einen leicht zu bekämpfenden Gegner auf, dessen Verknastung man dann als edle Tat im Sinne der Demokratie bejubelt.
Außerdem ist die volle Meinungsfreiheit und eine wirklich liberale Grundhaltung dem Deutschen an sich scheinbar wesensfremd, er braucht eine autoritäre Vorgabe bezüglich Richtig und Falsch, und das sich Unterordnen unter die “selbstverständlich richtige” Richtung des Multikulturalismus verschafft seinem autoritären Charakter dann die Befriedigung, die er braucht. Insofern war die Reeducation, die sich ja bewußt die autoritäre Persönlichkeitsstruktur des Deutschen zunutze machte, vordergründig erfolgreich. Aber eben nur vordergründig, denn echte engagierte Demokraten sind dadurch nicht geschaffen worden. Deshalb eben interessiert die ausufernde Überwachung die Bevölkerung auch nicht, da ihr der angstmachende panoptische Effekt eigentlich, gemäß der autoritären Persönlichkeitsstruktur, ganz recht ist. Und die aktiven Überwachungsgegner agieren meines Erachtens auch mehr zwecks Selbstbildpflege denn als aufrechte Demokraten, sonst wären sie nicht hauptsächlich Überwachungskritiker, sondern engagiert für Freiheitsrechte und gegen Grundrechtseinschränkungen wie z.B. durch den §130 STGB. Zum Schluß wundert sich dann die Linke, daß, zeigt sie sich ausnahmsweise mal engagiert für Normalbürger, es mit ihrer Meinungsfreiheit auch nicht weit her ist und die Betätigung als Sozialwissenschaftler schnell mal ausreicht für Antiterrorermittlungen und entsprechende Haftbefehle, siehe den Fall Andrej Holm.
In einer neuen Verfassung, die nach 146 GG selbiges ersetzen sollte, bräuchte es meines Erachtens gar nicht so viele Paragraphen. In wenigen Worten müßte die Demokratie in Deutschland festgeschrieben sein und, zu ihrem Schutz, die möglichst weitgehende Meinungsfreiheit, zb:

“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Vorzensur findet nicht statt.
Insbesondere sind Meinungen zur Bewertung der Geschichte, zur politischen Gestaltung der Gegenwart und Zukunft nicht durch Gesetz einschränkbar.
Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit durch Gesetze sind nur zulässig zum Zweck des individuellen Ehrenschutzes,nicht aber zum Schutz der Ehre von Gruppen. Zum Verbot der Anstiftung zu Straftaten sind ebenfalls Einschränkungen der Meinungsfreiheit zulässig. Davon ausgenommen sind traditionelle religiöse Schriften.”
Zur Erklärung: Den Schutz bildlicher Darstellungen will ich nicht, um z.B. Kinderpornographie verbieten zu können. Virtuell-sprachliche Kinderpornographie wäre allerdings erlaubt, sie ist der Preis einer weit gefaßten Meinungsfreiheit.
Da ja auch mein Gesetz zur Meinungsfreiheit Einschränkungsmöglichkeiten erlaubt, habe ich ” Zensur” durch ” Vorzensur” ersetzt, so wie das Wort ja auch heute verstanden wird.Da meines Erachtens §131 STGB viele Suren aus dem Koran, vielleicht auch einiges aus der Bibel, kriminalisiert und hier eigentlich nur aus Sozialüblichkeitsgründen nicht strafverfolgt wird, scheint mir zwecks religiösem Frieden der letzte Passus notwendig zu sein. Außerdem kann man sich in der neuen Verfassung dann Ausführungen zur Religionsfreiheit sparen, denn aus Garantien für Demokratie, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit ergibt sie sich automatisch.

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