Betrunken im Rollstuhl: 20jähriger hat Fahrverbot erhalten
Auch wenn der 20jährige Michael S. sich nur mit sechs Stundenkilometern bewegte, so bleibt es nach Ansicht der Richter, dennoch Trunkenheit im Straßenverkehr.
Der Rollstuhlfahrer wurde bei einer Polizeikontrolle wegen verdächtigem Verhaltens angehalten. Er kam von einer Karneval – Veranstaltung und war sehr angetrunken. Mit 1,8 Promille wurde dem Rollstuhlfahrer aus Hagen ein polizeiliches Fahrverbot erteilt.
Knapp zwei Wochen später wurde er wieder von der Polizei aufgegriffen, dieses mal war er auf der Rückkehr von einer Geburtstagsparty betrunken aus dem Rollstuhl gestürzt.
Inzwischen hatte der junge Gelegenheitstrinker Widerspruch gegen den Fahrverbots – Bescheid eingelegt, doch das Amtsgericht blieb bei der Entscheidung, mit der Begründung: “Man darf Behinderte nicht benachteiligen, aber auch nicht bevorzugen.”
Michael S. äußerte sich, laut “Bild – Zeitung“, genervt: „Ich wusste nicht, dass ich betrunken nicht fahren darf! Ich habe Mist gemacht, aber ich bin doch auf meinen Rollstuhl angewiesen.“
In der Tat ist es aber doch so, dass wenn der Fahrer keinen Rollstuhl benötigen würde, sondern zu Fuß gehen würde, hätte die Polizei die Person vermutlich nicht angehalten. Und bestimmt waren viele seiner Alterskollegen einer ähnlichen Verfassung.
Wenn er so betrunken war, dass er aus dem Rollstuhl gefallen ist, wäre er als Fußgänger auch zu Boden gegangen. Die Polizei hätte ihn somit nicht anhalten müssen. Ich bin selbst behindert, und ein E-Rolli ist nicht das einzige, was der Michael hat, er hat auch einne Rolli ohne Moter. Die Mitleidsmasche ist fehlt am Platze.
Ist ja auch ein schlechter Scherz, den Rollstuhl bei einem Behinderten als Fahrzeug anzusehen!
Als könne er laufen, wenn er keine Lust hat zu fahren… Unglaublich.


